Honorar
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach
Normzeilen bzw., je nach Absprache, nach Wortzahl, Zahl der Normzeilen
oder Normseiten bzw., bei Tabellen, Grafiken etc., nach Zeitaufwand.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Honoraren um
Durchschnittshonorare handelt, die je nach Dringlichkeit des Auftrages
und Schwierigkeitsgrad des Textes variieren können.
Das Honorar für eine Übersetzung beträgt im Allgemeinen
€ 0,15 pro Wort
-
(ca. 7 Anschläge pro Wort / 7 Wörter pro Normzeile)
Ist die Übersetzung insbesondere wegen der Verwendung
komplizierter Fachausdrücke oder wegen schwerer Lesbarkeit des
Textes erheblich erschwert oder erfordert einen hohen Layout-Aufwand,
erhöht sich das Honorar um 25%, bei
außergewöhnlich schwierigen Texten um bis zu 100%.
€ 1,00 pro Zeile
-
(55 Anschläge pro Normzeile inkl. Leerzeichen)
Ist die Übersetzung insbesondere wegen der Verwendung
komplizierter Fachausdrücke oder wegen schwerer Lesbarkeit des
Textes erheblich erschwert oder erfordert einen hohen Layout-Aufwand,
erhöht sich das Honorar auf € 1,25, bei
außergewöhnlich schwierigen Texten auf bis zu
€ 2,00. Maßgebend für die Anzahl der
gezählten Anschläge ist der Text in der Zielsprache.
€ 30,00 pro Normseite
-
(30 Normzeilen à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen)
Ist die Übersetzung insbesondere wegen der Verwendung
komplizierter Fachausdrücke oder wegen schwerer Lesbarkeit des
Textes erheblich erschwert oder erfordert einen hohen Layout-Aufwand,
erhöht sich das Honorar auf € 37,50, bei
außergewöhnlich schwierigen Texten auf bis zu
€ 60,00. Maßgebend für die Anzahl der
gezählten Anschläge pro Normseite ist der Text in der
Zielsprache.
€ 40,00 pro Stunde
-
Der Zeitaufwand berücksichtigt die
erforderliche Zeit sowohl für die eigentliche
Übersetzung als auch für das Layout und evtl.
notwendige Recherchen.
Bitte beachten Sie:
- Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
- Kostenvoranschläge mit einem Zeitaufwand von weniger als 0,5 Stunden erstelle ich für Sie kostenlos.
- Wenn bei umfangreicheren Texten/Dokumenten der Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlags
für die Fertigung der Übersetzung über 0,5 Stunden liegt, wird er auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.
Im Fall einer Auftragserteilung wird dieser von Ihnen bezahlte Betrag auf die Honorarrechnung für die
erfolgte Übersetzung angerechnet.
- Für Privatkunden mit amtlichen Dokumenten kann u. U. ein Nachlass gewährt werden.
- Für umfangreiche oder langfristige Übersetzungsprojekte können nach Absprache Sonderkonditionen vorgesehen werden.
- Der Mindestauftragswert beträgt 15,00 Euro.
- Bei besonders dringenden Arbeiten wird ein Eilzuschlag von 25% erhoben.
- Für Beglaubigungen berechne ich € 5,00 / Dokument.
Alle genannten Honorare verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Bei Postversand
(z.B. als Einschreiben u.ä.) werden die Portokosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss und Lieferung der Übersetzung, i. d. R. auf Basis des Zieltextes.
Die Rechnungen können per Überweisung oder - bei Abholung - bar beglichen werden und sind sofort zahlbar.
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